Was ist das?
Mit dieser Förderung können Kinder und Jugendliche gemeinsam mit
Freunden im Sportverein aktiv sein, ein Instrument lernen oder mit zur
Ferienfreizeit fahren.
Du erhältst jeden Monat einen Zuschuss, den du nach deinem
Interesse verwenden kannst für
Freunden im Sportverein aktiv sein, ein Instrument lernen oder mit zur
Ferienfreizeit fahren.
Du erhältst jeden Monat einen Zuschuss, den du nach deinem
Interesse verwenden kannst für
– eine Aktivität im Sportverein,
– die Musikschule,
– die Teilnahme an
– die Musikschule,
– die Teilnahme an
· einer Ferienfreizeit,
· den Ferienspielen,
· einem geführten Museumsbesuch oder einem Malkurs,
· einem Theaterprojekt,
· einer anderen Aktivität in der Gruppe.
· den Ferienspielen,
· einem geführten Museumsbesuch oder einem Malkurs,
· einem Theaterprojekt,
· einer anderen Aktivität in der Gruppe.
Für wen wird das bezahlt?
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Wie viel wird bezahlt?
– 15 € monatlich
(wenn du deinen Beitrag jeden Monat zahlen musst)oder maximal– 180 € pro Jahr
(wenn du einen einmaligen Betrag für deine Aktivität zahlen
musst, z.B. einen Jahresbeitrag an den Verein oder die
Kosten für eine Ferienfreizeit).
(wenn du deinen Beitrag jeden Monat zahlen musst)oder maximal– 180 € pro Jahr
(wenn du einen einmaligen Betrag für deine Aktivität zahlen
musst, z.B. einen Jahresbeitrag an den Verein oder die
Kosten für eine Ferienfreizeit).
Wie geht das?
Ganz egal ob Sportverein, Gitarre spielen lernen, Ferienfreizeit oder eine andere Aktivität in der Gruppe: Sei dabei und habe Spaß mit deinen Freunden.
Wenn du dich entschieden hast, wobei du mitmachen möchtest, teile es der Pro Arbeit mit.
Dazu nimmst du einfach das Formular SOZIALE & KULTURELLE TEILHABE.
Deine Eltern füllen die Vorderseite aus.
Damit die Pro Arbeit weiß, wann und wie viel deine Eltern dafür bezahlen müssen, soll der Verein, die Musikschule oder der Veranstalter die Rückseite ausfüllen.
Das fertige Formular muss an die Pro Arbeit geschickt werden. Dort wird alles geprüft. Deine Eltern erhalten einen Bescheid. Der Zuschuss wird an deine Eltern überwiesen.
Daran musst du noch denken:
– Bescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag
– Nachweis der Kosten
– je nach Leistungsart ergänzende Angaben und Unterlagen
(Elternbrief, Quittung, Mitgliedsbescheinigung usw.)
– das farbige, ausgefüllte Formular
– Bescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag
– Nachweis der Kosten
– je nach Leistungsart ergänzende Angaben und Unterlagen
(Elternbrief, Quittung, Mitgliedsbescheinigung usw.)
– das farbige, ausgefüllte Formular