Hallo, ich bin Mona.
Ich erkläre dir das Bildungs- und Teilhabepaket.

Du kannst mitmachen,
wenn du eine dieser staatlichen Unterstützungen erhältst:

Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II),
Sozialhilfe (SGB XII),
Asylbewerber-Leistungen (AsylbLG),
Kinderzuschlag,
Wohngeld,
unter Umständen: Geringverdiener ohne Sozialleistungsbezug.

Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben

Kinder und Jugendliche und
Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Es geht ganz einfach:

SGB II
Familien, die schon Leistungen vom Jobcenter erhalten, müssen keinen „richtigen“ Antrag mehr stellen.
Alle Leistungen sind im (Folge-)Antrag dabei.
Schreibe der Pro Arbeit, was du aus dem Paket brauchst. Sage einfach Bescheid, wenn z.B. ein
Schulausflug ansteht oder du zur Musikschule gehen möchtest.

Dazu verwendest du am besten die farbigen Formulare. Du solltest der Pro Arbeit auch den Elternbrief oder die
Mitgliedsbescheinigung vom Verein vorlegen. Denn das Amt braucht natürlich verschiedene Angaben und Nachweise, bevor das Geld überwiesen werden kann.

Kinderzuschlag Wohngeld
Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, beantragen die Bildungs- und Teilhabeleistungen wie bisher. Das passende Formular muss von deinen Eltern, der Schule oder dem Verein ausgefüllt werden. Den ausgefüllten Antrag und den Bescheid von der Wohngeldstelle oder der Familienkasse schickst du an die Pro Arbeit.

Seit 2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), mit dem Kinder und Jugendliche unterstützt werden, wenn die Eltern (bestimmte) Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben. Mit dem Starke-Familien-Gesetz wurden zum 01. August 2019 die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets weiter verbessert – damit alle Kinder dabei sein und mitmachen können.