Registrierung
(für Anbieter:innen)

Soweit Sie als Anbieter:in von Lernförderung i.S.d. Bildungs- und Teilhabepakets im Kreis Offenbach (weiterhin) tätig werden möchten, muss Ihre Zulassung in einem Registrierungsverfahren (einmalig) durch die Pro Arbeit geprüft werden.

Voraussetzung für die Registrierung sind u.a. Nachweise zur fachlichen Eignung und der Angemessenheit der Kosten. Welche Unterlagen für das Registrierungsverfahren im Einzelnen benötigt werden, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Sofern alle Voraussetzungen im Registrierungsverfahren erfüllt sind, erhalten Sie eine Zulassungsmitteilung und werden, wenn Sie damit einverstanden sind, als Nachhilfeanbieter:in auf unserer Website registriert.

Damit entfällt für Sie das Erbringen von Kosten- und Qualifikationsnachweisen für jede einzelne Schüler:in.

Die leistungsberechtigten Schüler:innen wiederum können sich bei der Beantragung einer Nachhilfe einfach an eine auf unserer BuT-Website genannte Anbieter:in wenden. So haben die Familien gleichermaßen eine Orientierungshilfe, sowie die Gewissheit, dass die Anbieter:in von der Pro Arbeit zugelassen wurde und dass die Kosten für den Nachhilfeunterricht angemessen sind.

Ihren Zulassungsantrag können Sie jederzeit online stellen und Ihre Unterlagen bequem über die Zulassunganträge hochladen.

Oder senden Sie uns Ihren Antrag und die Unterlagen per Post an Pro Arbeit – Kreis Offenbach – (AöR), Kommunales Jobcenter, Bildung und Teilhabe, Max-Planck-Str. 1 – 3, 63303 Dreieich.

Teilen Sie uns Änderungen bitte stets umgehend mit und machen Sie vollständige Angaben. Ansonsten kann es im Registrierungsverfahren zu unerwünschten Verzögerungen kommen.

Informationen für Leistungsanbieter:innen von Lernförderung

Die Pro Arbeit -Kommunales Jobcenter- (AöR) entscheidet sowohl über die Notwendigkeit und den Umfang einer individuellen Lernförderung, als auch die allgemeine Eignung und Angemessenheit des Angebots im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen. Die Zulassung als Leistungsanbieter:in begründet weder ein Vertrags- noch Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und der Pro Arbeit.  Die Kostensätze, die Sie durch die Pro Arbeit erhalten, sind keine Honorare, sondern Leistungen nach § 28 Abs. 5 SGB II. Diese Leistungen werden den Leistungsberechtigten nach dem SGB II (Schüler:innen) per Bescheid an die Eltern bewilligt und in der Regel an Sie als Anbieter:in ausgezahlt. Die Pro Arbeit behält sich eine Erhebung des Lernfortschritts vor.

Neben der Zulassung als Leistungsanbieter:in ist Voraussetzung für eine Direktzahlung, dass die Schüler:in zuvor einen entsprechenden Antrag auf Lernförderung bei der Pro Arbeit gestellt hat und dieser bewilligt wurde.

Für die Auszahlung der Leistung ist es zudem erforderlich, dass die Schüler:in die Nachhilfe tatsächlich in Anspruch nimmt.

Das Preistableau muss für alle teilnehmenden Schüler:innen identisch sein, unabhängig der Mittelherkunft (BuT, Selbstzahler). Eine Übernahme über die mit der Zulassung anerkannten Kosten hinaus, kann durch die Pro Arbeit nicht erfolgen. Eine Bewilligung gilt ausschließlich für den im Bescheid genannten Zeitraum.

Für die Einzelabrechnung nutzen Sie bitte das Formular Lernförderung – Abrechnung Leistungsanbieter, indem Sie jede Nachhilfestunde dokumentieren und von einem Elternteil durch Unterschrift bestätigen lassen.

Das Formular finden Sie hier auf unserer Website.

Bitte reichen Sie die Abrechnungen monatlich und spätestens nach Ablauf von drei Monaten bei der Pro Arbeit ein.

Sollten im Zulassungsantrag falsche Angaben gemacht werden, behalten wir uns eine Löschung Ihrer Zulassung als Nachhilfeanbieter:in und Ihrer Kontaktdaten auf unserer Website vor. Dies hätte zur Folge, dass ab diesem Zeitpunkt eine weitere Bewilligung Ihres Lernförderangebots nicht erfolgen könnte.

Auch auf Ihren Antrag hin können Ihre Angaben auf der Website gelöscht werden. Dazu wenden Sie sich bitte per Post an Pro Arbeit – Kreis Offenbach- (AöR), Kommunales Jobcenter, Bildung und Teilhabe, Max-Planck-Straße 1-3, 63303 Dreieich, oder per E-Mail an das Abteilungspostfach BTP@proarbeit-kreis-of.de.

Gewerbliche oder gemeinnütziger Anbieter
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