Was wird bezahlt?
Die Fahrtkosten zur Schule – das Schülerticket Hessen.
Für wen wird das bezahlt?
Für Schüler unter 25 Jahren,
– die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
– die keine Ausbildungsvergütung oder Schüler-BAföG erhalten,
– wenn sie für den Weg zur Schule öffentliche Verkehrsmittel
(Bus oder Bahn) benutzen müssen,
– wenn die kvgOF | Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH
nicht mehr für die Übernahme der Kosten zuständig ist.
– die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
– die keine Ausbildungsvergütung oder Schüler-BAföG erhalten,
– wenn sie für den Weg zur Schule öffentliche Verkehrsmittel
(Bus oder Bahn) benutzen müssen,
– wenn die kvgOF | Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH
nicht mehr für die Übernahme der Kosten zuständig ist.
Wie viel wird bezahlt?
Das komplette Schülerticket.
Wie geht das?
Wenn du
– deine Vollzeitschulpflicht schon erfüllt hast, also schon in der 11. oder einer vergleichbaren Klasse bist und
– du zur Schule mit dem Bus oder der Bahn fahren musst und
– du schon ein Schülerticket Hessen hast, kann das die Pro Arbeit bezahlen.
– deine Vollzeitschulpflicht schon erfüllt hast, also schon in der 11. oder einer vergleichbaren Klasse bist und
– du zur Schule mit dem Bus oder der Bahn fahren musst und
– du schon ein Schülerticket Hessen hast, kann das die Pro Arbeit bezahlen.
Wie geht das?
Zuerst muss das Schülerticket (bei der KVG OF/ Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach) gekauft werden.
Danach schickst du den Kaufbeleg und deine Schulbescheinigung mit dem ausgefüllten Formular SCHÜLERBEFÖRDERUNG an die Pro Arbeit.
Dort wird alles geprüft. Deine Eltern erhalten einen Bescheid.
Daran musst du noch denken:
– Schulbescheinigung
– Bescheid von der Wohngeldstelle
– Bescheid von der Familienkasse (Kinderzuschlag)
– Kaufbeleg / Zahlungsnachweis (KVG OF) des Schülertickets
– Schulbescheinigung
– Bescheid von der Wohngeldstelle
– Bescheid von der Familienkasse (Kinderzuschlag)
– Kaufbeleg / Zahlungsnachweis (KVG OF) des Schülertickets