Was wird bezahlt?
Das gemeinsame Mittagessen
– im Kindergarten / in der Kita,
– in der Schule,
– im städtischen Hort, wenn die Schule mitverantwortlich ist
(und eine Kooperationsvereinbarung vorliegt).
– im Kindergarten / in der Kita,
– in der Schule,
– im städtischen Hort, wenn die Schule mitverantwortlich ist
(und eine Kooperationsvereinbarung vorliegt).
Für wen wird das bezahlt?
Für Kindergartenkinder/Kita-Kinder und Schüler unter 25 Jahren,
die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
keine Ausbildungsvergütung erhalten.
die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Wie viel wird bezahlt?
Die gesamten Kosten für das Mittagessen.
Wie geht das?
Wenn du mit den anderen in der Mensa, der Schulbetreuung oder
im Kindergarten mittags gemeinsam essen möchtest, kann die
Pro Arbeit die Kosten komplett für dich übernehmen.Dazu nimmst du einfach das Formular MITTAGESSEN. Deine
Eltern füllen die Vorderseite aus. Die Schule oder der Kindergarten
tragen auf der Rückseite den Preis usw. ein.Das fertige Formular muss dann an die Pro Arbeit geschickt werden.
Dort wird alles geprüft. Deine Eltern erhalten einen Bescheid.
Die Kosten werden auf das Konto des Anbieters (Schule, Caterer,
Förderverein, Kita usw.) überwiesen.
im Kindergarten mittags gemeinsam essen möchtest, kann die
Pro Arbeit die Kosten komplett für dich übernehmen.Dazu nimmst du einfach das Formular MITTAGESSEN. Deine
Eltern füllen die Vorderseite aus. Die Schule oder der Kindergarten
tragen auf der Rückseite den Preis usw. ein.Das fertige Formular muss dann an die Pro Arbeit geschickt werden.
Dort wird alles geprüft. Deine Eltern erhalten einen Bescheid.
Die Kosten werden auf das Konto des Anbieters (Schule, Caterer,
Förderverein, Kita usw.) überwiesen.
Daran musst du noch denken:
– Bescheid von der Wohngeldstelle
– Bescheid von der Familienkasse (Kinderzuschlag)
– Bescheid von der Wohngeldstelle
– Bescheid von der Familienkasse (Kinderzuschlag)