SCHULBEDARF

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Was ist das?
Zweimal im Jahr gibt es einen Zuschuss, um Schulsachen wie z.B. Hefte, Stifte, Arbeitshefte, Taschenrechner einzukaufen oder zusätzliches Lernmaterial und Kopiergeld zu bezahlen.
Für wen wird das bezahlt?
Für Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung oder Schüler-BAföG erhalten.
Wie viel wird bezahlt?
Neu ab 2024:
– 130 € am 01. August (Anfang des Schuljahres),
– 65 € am 01. Februar (Anfang des 2. Schulhalbjahres).
Wie geht das?

SGB II

Familien, die schon Leistungen vom Jobcenter beziehen, erhalten die Auszahlung für Kinder in der 1. bis 9. Klasse gleich mit der Monatsleistung für August und Februar.

Schüler ab 15 Jahren müssen eine Schulbescheinigung
schicken.

Wie geht das?

Kinderzuschlag | Wohngeld

Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können die Auszahlung der Pauschale bei der Pro Arbeit beantragen.

Dazu nimmst du einfach das Formular SCHULBEDARF. Deine Eltern füllen es aus und legen eine Schulbescheinigung von dir dazu, wenn du 15 Jahre oder älter bist. Alles zusammen muss dann an die Pro Arbeit geschickt werden. Dort wird der Antrag geprüft. Deine Eltern erhalten einen Bescheid. Der Zuschuss zum Schulbedarf wird an deine Eltern überwiesen.

Daran musst du noch denken:
– Bescheid von der Wohngeldstelle
– Bescheid von der Familienkasse (Kinderzuschlag)
– Schulbescheinigung für alle ab 15 Jahren