Lernförderung

Du kannst über Bildung und Teilhabe ab Note 4 (oder schlechter) Nachhilfe in maximal  2 Fächern in Anspruch nehmen, wenn deine Lehrerin oder dein Lehrer die Notwendigkeit auf dem Formular LERNFÖRDERUNG begründet und bestätigt, dass es keine vergleichbaren schulischen Angebote für dich gibt.

Hier kannst du zugelassene Nachhilfeanbieter im Kreis Offenbach finden, deren Preise in Ordnung sind.

Wähle dir einfach für deine Nachhilfe den passenden Anbieter aus, nimm Kontakt zu dem Anbieter auf und erfahre dabei mehr zu den dortigen Vertragsbedingungen. Deine Eltern schließen einen Unterrichtsvertrag mit dem Anbieter ab. Wenn du einen Anbieter bevorzugst, der noch nicht bei Bildung und Teilhabe registriert ist, soll sich dieser Anbieter zunächst HIER registrieren.

Weitere Hinweise zur Lernförderung findest du HIER.

Hier kannst du nach Nachhilfeangeboten suchen
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Für die Qualität der angebotenen Leistungen wird keine Gewähr übernommen.