Neues Verfahren Lernförderung ab dem Schuljahr 2024/25

Über das Bildungs- und Teilhabepaket kann Lernförderung gezahlt werden,

  • wenn Nachhilfe dringend notwendig ist und
  • wenn die Nachhilfe geeignet ist und
  • wenn die Kosten für die Nachhilfe angemessen sind.

Um sicherzustellen, dass der Nachhilfeanbieter grundsätzlich geeignet ist und die Kosten angemessen sind, führt die Pro Arbeit ab dem Schuljahr 2024/25 ein neues Verfahren zur Bewilligung von Lernförderung im Rahmen der Leistungen zur Bildung und Teilhabe ein.

Was ist neu ?

Wenn ein Nachhilfeanbieter im Kreis Offenbach (weiterhin) tätig werden möchte und die Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden sollen, muss die Zulassung in einem Registrierungsverfahren durch die Pro Arbeit geprüft werden. Erst wenn der Nachhilfeanbieter, zugelassen wurde, kann die Nachhilfe über Bildung und Teilhabe gezahlt werden.

Was müssen Schülerinnen und Schüler tun ?

Wenn du zur Nachhilfe gehen musst, kannst du einen Antrag bei Bildung und Teilhabe stellen, damit die Kosten übernommen werden.

Dazu nimmst du einfach das Formular LERNFÖRDERUNG. Deine Eltern füllen die Vorderseite aus und unterschreiben den Antrag.

Die Rückseite muss unbedingt von der Schule ausgefüllt und abgestempelt werden. Wichtig ist, dass dort genau steht, warum du außerhalb der Schule Nachhilfeunterricht brauchst. Deine Lehrer kennen dich am besten, daher können auch nur sie die Nachhilfe empfehlen.

Danach suchst du dir eine Nachhilfe aus. Das Formular LERNFÖRDERUNG gibst du an den Nachhilfelehrer oder das Nachhilfeinstitut, zu dem du gehen möchtest. Dessen Angaben sind ebenfalls wichtig und sollen auf der Rückseite des Formulars stehen. Achte bitte darauf, dass diese Nachhilfe bereits auf unserer Website registriert ist. Wenn das (noch) nicht der Fall ist, mache den Nachhilfeanbieter darauf aufmerksam, dass die Zulassung Voraussetzung für die Kostenübernahme durch Bildung und Teilhabe ist.

Das fertige Formular LERNFÖRDERUNG schickst du an Bildung und Teilhabe. Dort wird alles geprüft. Vielleicht gibt es noch Fragen zu dem Antrag. Dann meldet sich die Sachbearbeitung bei deinen Eltern oder der Schule. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten deine Eltern einen Bescheid und deine Nachhilfe kann losgehen. Gehe regelmäßig zur Nachhilfe und notiere dir, wann und für welches Fach du dort warst. Bildung und Teilhabe überweist die Kosten für die Nachhilfe direkt an den zugelassenen Nachhilfelehrer oder das zugelassene Institut.

Du hast noch keine Nachhilfe für dich gefunden ?

Wenn du noch keine Nachhilfe für dich gefunden hast, kannst du auf unserer Website schauen, ob schon geeignete Anbieter zugelassen und eingetragen wurden. Wenn du dir eine Nachhilfe aus dieser Liste aussuchst, darfst du davon ausgehen, dass die Kosten der Nachhilfe angemessen sind und Bildung und Teilhabe diese für dich zahlt.

Wir wünschen dir viel Freude und Erfolg beim Lernen !