DIESE LEISTUNGEN STECKEN IM BILDUNGS- UND TEILHABEPAKET

Seit 2011 gibt es auch im Kreis Offenbach das Bildungs- und Teilhabepaket für Familien, die Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben. Wir möchten Eltern ausdrücklich ermutigen, Anträge zu stellen und die Kinder und Jugendlichen im Kreis Offenbach herzlich einladen, bei allem mit dabei zu sein, was zusammen noch mehr Spaß macht: Aktiv sein im Sportverein, ein Instrument in der Musikschule spielen, Spaß haben auf der Klassenfahrt, Nachhilfe bei schlechten Noten bekommen, Mittagessen in der Schule und vieles mehr. Hier sind alle Anträge und Erklärungen zum MITMACHEN zu finden. Einfach den farbigen Antrag aussuchen, ausdrucken, ausfüllen und bei der Pro Arbeit abgeben – und schon kurze Zeit später kann es losgehen. Wir wünschen uns, dass alle Kinder dabei und mittendrin sind. Deshalb freuen wir uns auf DEINEN ANTRAG.

ERKLÄR-VIDEO ZUM BILDUNGS- UND TEILHABEPAKET

Das Erklär-Video findest du in weiteren Sprachen hier

ERKLÄRUNGEN ZUM BILDUNGS- UND TEILHABEPAKET

Hallo, ich bin Mona.
Ich erkläre dir das Bildungs- und Teilhabepaket.

Du kannst mitmachen,
wenn du eine dieser staatlichen Unterstützungen erhältst:

Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II),
Sozialhilfe (SGB XII),
Asylbewerber-Leistungen (AsylbLG),
Kinderzuschlag,
Wohngeld,
unter Umständen: Geringverdiener ohne Sozialleistungsbezug.

Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben

Kinder und Jugendliche und
Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Es geht ganz einfach:

SGB II
Familien, die schon Leistungen vom Jobcenter erhalten, müssen nur noch für die Nachhilfe
einen „richtigen“ Antrag stellen. Alle anderen Leistungen sind im (Folge-)Antrag dabei.
Schreibe der Pro Arbeit, was du aus dem Paket brauchst. Sage einfach Bescheid, wenn z.B. ein
Schulausflug ansteht oder du zur Musikschule gehen möchtest.

Dazu verwendest du am besten die farbigen Formulare. Du solltest der Pro Arbeit auch den Elternbrief oder die
Mitgliedsbescheinigung vom Verein vorlegen. Denn das Amt braucht natürlich verschiedene Angaben und Nachweise, bevor das Geld überwiesen werden kann.

Kinderzuschlag Wohngeld
Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, beantragen die Bildungs- und Teilhabeleistungen wie bisher. Das passende Formular muss von deinen Eltern, der Schule oder dem Verein ausgefüllt werden. Den ausgefüllten Antrag und den Bescheid von der Wohngeldstelle oder der Familienkasse schickst du an die Pro Arbeit.

SCHICKE ALLES AN DIE PRO ARBEIT.

Du kannst deinen Antrag, die Formulare oder die Nachweise über unser BuT Dokumentenportal hochladen oder mit der Post, als Fax oder per E-Mail schicken.

Daran musst du noch denken:
– Bescheid von der Wohngeldstelle
– Bescheid von der Familienkasse (Kinderzuschlag)
– Mitgliedsbescheinigung, Anmeldebestätigung oder eine Quittung